Auszug aus der Satzung der Louise Hardt Stiftung:
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln fair andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der folgenden steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften:
- Förderung mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53 Abgabenordnung
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Die vollständige Satzung der Louise Hardt Stiftung können Sie hier herunterladen.