Satzung

Auszug aus der Satzung der Louise Hardt Stiftung:

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln fair andere steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der folgenden steuerbegünstigten
Zwecke dieser Körperschaften:

  • Förderung mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53 Abgabenordnung
  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Die vollständige Satzung der Louise Hardt Stiftung können Sie hier herunterladen.